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Schriftliche Anfrage: Ausgleichsabgabe – Verantwortung der Landeseigenen Unternehmen oder doch lieber zahlen?

Anfrage eröffnet am 19.09.2023 und nach 2 Wochen am 06.10.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
19.09.2023 Schriftliche Anfrage: Ausgleichsabgabe – Verantwortung der Landeseigenen Unternehmen oder doch lieber zahlen?
Ausgleichsabgabe gemäß § 160 Absatz 8 SGB IX (Nichterfüllung der Pflichtquote an Angestellten mit Schwerbehinderung)

Urheber:

06.10.2023 Antwort

Urheber:

  • Senatsverwaltung für Finanzen

Schlagworte

Angestellter, Landesbetrieb, Mensch mit Behinderung, Öffentliche Verwaltung