Schriftliche Anfrage: Ausgleichsabgabe – Verantwortung der Landeseigenen Unternehmen oder doch lieber zahlen?
Anfrage eröffnet am 19.09.2023 und nach 2 Wochen am 06.10.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
---|---|
19.09.2023 | Schriftliche Anfrage: Ausgleichsabgabe – Verantwortung der Landeseigenen Unternehmen oder doch lieber zahlen? Ausgleichsabgabe gemäß § 160 Absatz 8 SGB IX (Nichterfüllung der Pflichtquote an Angestellten mit Schwerbehinderung) Urheber: |
06.10.2023 | Antwort Urheber:
|
Schlagworte
Angestellter, Landesbetrieb, Mensch mit Behinderung, Öffentliche Verwaltung