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Antrag (Gesetzentwurf): Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss

Gesetz eröffnet am 26.09.2023 und seit 42 Tagen fortlaufend.

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Datum Dokument
26.09.2023 Antrag (Gesetzentwurf): Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss
Artikelgesetz:
Artikel 1: Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes
Artikel 2: Änderung der Bauordnung für Berlin
Artikel 3: Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung

Urheber:

05.10.2023 I. Lesung (Seiten 3137-3154)
Zusammen beraten mit: Aktueller Stunde

Redner:

austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Schlagworte

Abriss, Bauordnungsrecht, Wohnungspolitik, Wohnungswesen, Zweckentfremdung von Wohnraum