Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin
Gesetz eröffnet am 26.09.2023 und seit 42 Tagen fortlaufend.
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26.09.2023 | Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (Seiten 1-20) Zur Unterstützung des beschleunigten Glasfaserausbaus und der sonstigen digitalen Infrastrukturen wird näher bestimmten Telekommunikationsunternehmen zweckgebunden die Möglichkeit eröffnet, Angaben über Eigentümerinnen und Eigentümern ohne die erforderliche einzelfallbezogene Glaubhaftmachung zu erhalten. Änderung § 16 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs.1 Satz 4, § 17a Abs. 3 Aufhebung § 27 Abs.1 Nummer 5 (Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 5) |
05.10.2023 | I. Lesung (Seite 3197) |
austehend | Ausschussberatung Urheber:
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Schlagworte
Auskunfterteilung, Bauwesen, Informations- und Kommunikationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Infrastruktur, Vermessung