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Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

Gesetz eröffnet am 12.09.2023 und seit 56 Tagen fortlaufend.

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Datum Dokument
12.09.2023 Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin
Mit der Verfassungsänderung wird das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts für die Wahl zum Abgeordnetenhaus vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt.
Änderung Art. 39 Abs. 3
21.09.2023 I. Lesung (Seiten 3060-3070)
Zusammen beraten mit: Drucksache 19/1170, 19/1176, 19/1177, 19/1178 und 19/1179

Redner:

austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie (federführend)
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Hauptausschuss

Schlagworte

Verfassung, Wahlen, Wahlrecht