Skip to content

Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes

Gesetz eröffnet am 22.08.2023 und nach 6 Wochen am 04.10.2023 abgeschlossen.

Dokumente

Datum Dokument
22.08.2023 Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes
Die Änderung ist aufgrund der geplanten Änderung des Bundesdisziplinargesetz (BDG), welche das Institut der Disziplinarklage abschafft, erforderlich. Das DiszG verweist in § 41 bzgl. des gerichtlichen Verfahrens bei Erhebung der Disziplinarklage auf das BDG und trifft insoweit selbst keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Ausgestaltung. Der Verweis des DiszG auf das BDG würde mit Inkrafttreten der neuen Regelungen des BDG in Bezug auf die Disziplinarklage leerlaufen mit der Folge, dass eine erhebliche Regelungslücke für die Berliner Disziplinarverfahren bestünde.
Änderung § 41
Vorabüberweisung an den Hauptausschuss
07.09.2023 I. Lesung (Seite 2971)
13.09.2023 Ausschussberatung

Urheber:

  • Hauptausschuss
13.09.2023 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Hauptausschuss
21.09.2023 II. Lesung (Seite 3097)
Angenommen
04.10.2023 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 334)

Schlagworte

Beamtenrecht, Bundesrecht, Öffentlicher Dienst