Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes
Gesetz eröffnet am 22.08.2023 und nach 6 Wochen am 04.10.2023 abgeschlossen.
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22.08.2023 | Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes Die Änderung ist aufgrund der geplanten Änderung des Bundesdisziplinargesetz (BDG), welche das Institut der Disziplinarklage abschafft, erforderlich. Das DiszG verweist in § 41 bzgl. des gerichtlichen Verfahrens bei Erhebung der Disziplinarklage auf das BDG und trifft insoweit selbst keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Ausgestaltung. Der Verweis des DiszG auf das BDG würde mit Inkrafttreten der neuen Regelungen des BDG in Bezug auf die Disziplinarklage leerlaufen mit der Folge, dass eine erhebliche Regelungslücke für die Berliner Disziplinarverfahren bestünde. Änderung § 41 Vorabüberweisung an den Hauptausschuss |
07.09.2023 | I. Lesung (Seite 2971) |
13.09.2023 | Ausschussberatung Urheber:
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13.09.2023 | Beschlussempfehlung Urheber:
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21.09.2023 | II. Lesung (Seite 3097) Angenommen |
04.10.2023 | Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 334) |