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Verordnung im Sinne des § 577a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (Kündigungsschutzklausel-Verordnung)

Debatte eröffnet am 13.06.2023 und nach 12 Wochen am 07.09.2023 abgeschlossen.

Dokumente

Datum Dokument
13.06.2023 Verordnung im Sinne des § 577a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (Kündigungsschutzklausel-Verordnung)
13.06.2023 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 228)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2033 außer Kraft.
07.09.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2984)

Schlagworte

Eigentum, Kündigung, Mietwohnung, Wohnungswesen