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Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes

Gesetz eröffnet am 25.05.2023 und nach 6 Wochen am 11.07.2023 abgeschlossen.

Redner

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Datum Dokument
25.05.2023 Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes (Seiten 1-36)
In § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes wird eineBestimmung zu Inhalt und Ziel der berufsbegleitenden Studien sowie eine Ermächtigung für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung der berufsbegleitenden Studien und der vorausgehenden Qualifizierungen für Quereinsteigende aufgenommen. Außerdem wird § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes hinsichtlich der berufsbegleitenden Studien für das Lehramt an Grundschulen dahingehend ergänzt, dass für Quereinsteigende mit einem Fach Studien in zwei weiteren Fächern oder einem Fach und zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen erforderlich sind.
Neufassung § 12
Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
15.06.2023 I. Lesung (Seiten 2740-2744)

Redner:

22.06.2023 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
22.06.2023 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
29.06.2023 II. Lesung (Seite 2848)
Angenommen
11.07.2023 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 258-259)

Schlagworte

Lehrer, Lehrerbildung