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Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)

Gesetz eröffnet am 23.05.2023 und seit 168 Tagen fortlaufend.

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Datum Dokument
23.05.2023 Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)
Das Gesetz schafft in Berlin die derzeit fehlende Rechtgrundlage für den Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG). Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten ist sowohl zum Schutz von Einsatzkräften der Polizei Berlin als auch der Betroffenen ein besonders geeignetes Mittel und stellt beim Einsatzmittel Waffe das Bindeglied zwischen Schlagstock und Schusswaffe dar.
Änderung § 2 Abs. 4
Einfügung § 16 Dritter Abschnitt

Urheber:

15.06.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2768)
Vertagt
29.06.2023 I. Lesung (Seiten 2807-2813)

Redner:

austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz

Schlagworte

Elektroimpulsgerät, Polizei, Polizeieinsatz, Verwaltungsvollstreckung