Verordnung über die Festsetzung und Einhaltung von Stellenobergrenzen für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung des Landes Berlin – Stellenobergrenzenverordnung
Debatte eröffnet am 28.02.2023 und nach 12 Wochen am 25.05.2023 abgeschlossen.
Dokumente
Datum | Dokument |
---|---|
28.02.2023 | Verordnung über die Festsetzung und Einhaltung von Stellenobergrenzen für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung des Landes Berlin – Stellenobergrenzenverordnung |
28.02.2023 | Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 146-148) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellenobergrenzenverordnung für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung des Landes Berlin vom 24. Oktober 2017 (GVBl. S. 666) außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. |
25.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2652) |
Schlagworte
Besoldung, Landesverwaltung, Laufbahnrecht, Öffentlicher Dienst