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Antrag (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes

Gesetz eröffnet am 02.05.2023 und seit 189 Tagen fortlaufend.

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Datum Dokument
02.05.2023 Antrag (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes
Durch die Gesetzesänderung erhielten neben Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums auch Rentnerinnnen und Rentner die Möglichkeit, sich steuerlich auf Antrag für die Haltung eines Hundes freizustellen.
Änderung § 5 Nr. 6

Urheber:

11.05.2023 I. Lesung (Seiten 2554-2557)

Redner:

austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Hauptausschuss

Schlagworte

Abgaben, Hund, Steuer, Tier, Tierschutz, Tierhaltung