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Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Silvesterkrawalle in Berlin – organisatorische Konsequenzen des Senates aus den Gewalttaten zum Jahreswechsel in Berlin. Wird der Senat auch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Aufklärung der in Masse angefallenen Ermittlungsverfahren in Betracht ziehen?

Debatte eröffnet am 11.01.2023 und nach 4 Wochen am 08.02.2023 abgeschlossen.

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Datum Dokument
11.01.2023 Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Silvesterkrawalle in Berlin – organisatorische Konsequenzen des Senates aus den Gewalttaten zum Jahreswechsel in Berlin. Wird der Senat auch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Aufklärung der in Masse angefallenen Ermittlungsverfahren in Betracht ziehen?

Urheber:

08.02.2023 Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO

Urheber:

Schlagworte

Ermittlungsverfahren, Feiertag, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gewalt, Gewaltprävention, Innere Sicherheit, Kinder- und Jugendkriminalität, Kriminalität, Staatsanwaltschaft, Straftat, Strafverfahren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung