Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Silvesterkrawalle in Berlin – organisatorische Konsequenzen des Senates aus den Gewalttaten zum Jahreswechsel in Berlin. Wird der Senat auch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Aufklärung der in Masse angefallenen Ermittlungsverfahren in Betracht ziehen?
Debatte eröffnet am 11.01.2023 und nach 4 Wochen am 08.02.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
- Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
- Freie Demokratische Partei (FDP)
Dokumente
Datum | Dokument |
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11.01.2023 | Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Silvesterkrawalle in Berlin – organisatorische Konsequenzen des Senates aus den Gewalttaten zum Jahreswechsel in Berlin. Wird der Senat auch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Aufklärung der in Masse angefallenen Ermittlungsverfahren in Betracht ziehen? Urheber:
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08.02.2023 | Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO Urheber:
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Schlagworte
Ermittlungsverfahren, Feiertag, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gewalt, Gewaltprävention, Innere Sicherheit, Kinder- und Jugendkriminalität, Kriminalität, Staatsanwaltschaft, Straftat, Strafverfahren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung