Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Silvesternacht in Berlin – welche Konsequenzen zieht der Senat aus den gewalttätigen Ausschreitungen zu Silvester in Berlin? Insbesondere zieht der Senat die Einrichtung einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung der Straftaten in Betracht?
Debatte eröffnet am 11.01.2023 und am selben Tag abgeschlossen.
Initiatoren
- Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Dokumente
Datum | Dokument |
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11.01.2023 | Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Silvesternacht in Berlin – welche Konsequenzen zieht der Senat aus den gewalttätigen Ausschreitungen zu Silvester in Berlin? Insbesondere zieht der Senat die Einrichtung einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung der Straftaten in Betracht? Urheber:
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Schlagworte
Ermittlungsverfahren, Feiertag, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gewalt, Gewaltprävention, Innere Sicherheit, Kinder- und Jugendkriminalität, Kriminalität, Staatsanwaltschaft, Straftat, Strafverfahren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung