Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und des Berliner Straßengesetzes
Gesetz eröffnet am 24.01.2023 und nach 38 Wochen am 19.10.2023 abgeschlossen.
Dokumente
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24.01.2023 | Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und des Berliner Straßengesetzes (Seiten 1-15) Anpassung der Gesetze um eine Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur insbesondere der Fahrradabstellanlagen und Radschnellverbindungen einheitlich sowie stadtweit unter den Bedingungen des Mobilitätsgesetzes zu etablieren, wird die Nummer 10 des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes angepasst. Daneben werden die nach der Änderung des Berliner Straßengesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1114) erforderlich gewordenen redaktionellen Änderungen umgesetzt. Artikelgesetz: Artikel 1: Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes Artikel 2: Änderung des Berliner Straßengesetzes |
09.02.2023 | I. Lesung (Seite 2372) Überweisung an: Ausschuss für Mobilität Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | I. Lesung (Seite 2542) Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
04.10.2023 | Ausschussberatung Urheber:
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04.10.2023 | Beschlussempfehlung Urheber:
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19.10.2023 | II. Lesung (Seite 3300) Angenommen |
Schlagworte
Fahrrad, Parken, Straßen- und Wegerecht, Straßenverkehr, Verkehrsplanung, Zuständigkeit (Verwaltung), Öffentliche Verwaltung