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Antrag: Hunde von Beschäftigten in Senats- und Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen ermöglichen

Antrag eröffnet am 10.01.2023 und nach 19 Wochen am 25.05.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
10.01.2023 Antrag: Hunde von Beschäftigten in Senats- und Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen ermöglichen
Entwicklung eines Konzeptes, unter welchen Voraussetzungen (beispielsweise Aspekte der Inklusion am Arbeitsplatz) die Senats- und Bezirksverwaltungen, das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie landeseigene Unternehmen es ermöglichen können, dass Mitarbeiter*innen durch ihre Hunde ins Büro begleitet werden, wobei Assistenzhunde vorrangig zu behandeln sind.
Weiterhin soll der Senat eine Muster-Dienstvereinbarung erarbeiten sowie eine Positivliste, in welchen Gebäuden der Verwaltungen und Unternehmen Bürohunde durch die Vermietenden zulässig sind.

Urheber:

26.01.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2269)
Überweisung an:
Hauptausschuss
Beratung(en) nicht erfolgt.
11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
von der Fraktion der SPD zurückgezogen
25.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2574)
Zurückgezogen
von den Fraktionen der Grünen und Die Linke zurückgezogen

Schlagworte

Arbeitnehmer, Arbeitsplatz, Hund, Landesbetrieb, Landesverwaltung, Tier, Tierschutz, Tierhaltung, Tierschutz, Öffentliche Verwaltung