Antrag: Hunde von Beschäftigten in Senats- und Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen ermöglichen
Antrag eröffnet am 10.01.2023 und nach 19 Wochen am 25.05.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
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10.01.2023 | Antrag: Hunde von Beschäftigten in Senats- und Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen ermöglichen Entwicklung eines Konzeptes, unter welchen Voraussetzungen (beispielsweise Aspekte der Inklusion am Arbeitsplatz) die Senats- und Bezirksverwaltungen, das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie landeseigene Unternehmen es ermöglichen können, dass Mitarbeiter*innen durch ihre Hunde ins Büro begleitet werden, wobei Assistenzhunde vorrangig zu behandeln sind. Weiterhin soll der Senat eine Muster-Dienstvereinbarung erarbeiten sowie eine Positivliste, in welchen Gebäuden der Verwaltungen und Unternehmen Bürohunde durch die Vermietenden zulässig sind. Urheber: |
26.01.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2269) Überweisung an: Hauptausschuss Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 von der Fraktion der SPD zurückgezogen |
25.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2574) Zurückgezogen von den Fraktionen der Grünen und Die Linke zurückgezogen |
Schlagworte
Arbeitnehmer, Arbeitsplatz, Hund, Landesbetrieb, Landesverwaltung, Tier, Tierschutz, Tierhaltung, Tierschutz, Öffentliche Verwaltung