Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle. Warum hat die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung den Ausschuss nicht über die, lt. Presseberichten vom 27. Oktober 2022 bereits am 9. Oktober 2022 erfolgte Entweichung eines Straftäters aus der JVA Spandau/Hakenfelde, informiert? Warum unterließ es die Senatorin, den Ausschuss 10 Tage später in der Sitzung am 19. Oktober 2022 darüber zu informieren? Welche Schlüsse zieht die Senatsverwaltung aus dem Umstand, dass innerhalb von nur eineinhalb Monaten drei Straftäter aus Berliner Justizvollzugsanstalten geflohen sind? Hat die Senatsverwaltung einen Plan, Fluchten von Straftätern aus JVAen zukünftig zu verhindern und falls ja, wie sieht dieser Plan aus?
Debatte eröffnet am 30.11.2022 und am selben Tag abgeschlossen.
Initiatoren
- Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
Dokumente
Schlagworte
Entweichen von Gefangenen, Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt, Parlamentarische Kontrolle, Statistik, Strafgefangener, Strafvollzug