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Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes
(Änderung des Gesetzes zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung) (Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung)

Gesetz eröffnet am 30.11.2022 und nach 10 Wochen am 09.02.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Redner

Dokumente

Datum Dokument
30.11.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes
(Änderung des Gesetzes zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung) (Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung)

Das Änderungsgesetz betrifft die Einbindung von Mieter*innenvertretungen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Begriff der Mietermitwirkung und -gestaltung durch Vertretungen der Mieterschaft gesetzlich verankert und geregelt.
Einfügung § 6 und 7
Änderung der bisherige § 6 wird § 8 (§ 6 wird geändert), der bisherige § 7 wird § 9

Urheber:

15.12.2022 I. Lesung (Seiten 1984-1989)

Redner:

16.01.2023 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
16.01.2023 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
26.01.2023 II. Lesung (Seiten 2254-2259)
Angenommen

Redner:

09.02.2023 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 41-42)

Schlagworte

Mietervertretung, Mietwohnung, Wohnungsbaugesellschaft, Wohnungspolitik, Wohnungswesen