Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes
Gesetz eröffnet am 29.11.2022 und seit 343 Tagen fortlaufend.
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29.11.2022 | Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (Seiten 1-22) Mit der Änderung des Straßenreinigungsgesetzes werden die Bezirke als Anlieger oder Hinterlieger von Grundstücken, die unentgeltlich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz genutzt werden, von der Reinigungspflicht befreit und die Pflicht zur ordnungsmäßigen Reinigung den BSR übertragen; die Gebühren und Kosten für die ordnungsmäßige Reinigung dieser Straßen einschließlich des Winterdienstes werden künftig durch das Land Berlin getragen. Anfügung § 4 Abs. 6 Änderung § 7 Abs. 5 und 6 |
15.12.2022 | I. Lesung (Seite 2012) Überweisung an: Ausschuss für Mobilität (federführend) Hauptausschuss Beratung(en) nicht erfolgt. |
19.01.2023 | Ausschussberatung Urheber:
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11.05.2023 | I. Lesung (Seite 2541) Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
04.10.2023 | Ausschussberatung Urheber:
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austehend | Ausschussberatung Urheber:
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austehend | Ausschussberatung Urheber:
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Schlagworte
Abgaben, Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Gebühr, Grundstück, Grünfläche, Kommunale Angelegenheiten, Straßenreinigung