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Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes

Gesetz eröffnet am 29.11.2022 und seit 343 Tagen fortlaufend.

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Datum Dokument
29.11.2022 Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (Seiten 1-22)
Mit der Änderung des Straßenreinigungsgesetzes werden die Bezirke als Anlieger oder Hinterlieger von Grundstücken, die unentgeltlich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz genutzt werden, von der Reinigungspflicht befreit und die Pflicht zur ordnungsmäßigen Reinigung den BSR übertragen; die Gebühren und Kosten für die ordnungsmäßige Reinigung dieser Straßen einschließlich des Winterdienstes werden künftig durch das Land Berlin getragen.
Anfügung § 4 Abs. 6
Änderung § 7 Abs. 5 und 6
15.12.2022 I. Lesung (Seite 2012)
Überweisung an:
Ausschuss für Mobilität (federführend)
Hauptausschuss
Beratung(en) nicht erfolgt.
19.01.2023 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
11.05.2023 I. Lesung (Seite 2541)
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
04.10.2023 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Mobilität und Verkehr
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Hauptausschuss
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (federführend)

Schlagworte

Abgaben, Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Gebühr, Grundstück, Grünfläche, Kommunale Angelegenheiten, Straßenreinigung