Antrag (Gesetzentwurf): Wettbüros freihalten von kriminell erworbenem Vermögen – Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
Gesetz eröffnet am 15.11.2022 und nach 25 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
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15.11.2022 | Antrag (Gesetzentwurf): Wettbüros freihalten von kriminell erworbenem Vermögen – Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 Änderung des Glückspielrecht im Hinblick auf mögliche Geldwäsche. Änderung § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 4 Satz 6 Urheber: |
01.12.2022 | I. Lesung (Seite 1909) Überweisung an: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Zurückgezogen Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
Schlagworte
Glücksspiel, Innere Sicherheit, Organisierte Kriminalität, Staatsvertrag, Wirtschaftskriminalität