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Antrag (Gesetzentwurf): Wettbüros freihalten von kriminell erworbenem Vermögen – Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Gesetz eröffnet am 15.11.2022 und nach 25 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
15.11.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Wettbüros freihalten von kriminell erworbenem Vermögen – Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
Änderung des Glückspielrecht im Hinblick auf mögliche Geldwäsche.
Änderung § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 4 Satz 6

Urheber:

01.12.2022 I. Lesung (Seite 1909)
Überweisung an:
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Beratung(en) nicht erfolgt.
11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Zurückgezogen
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

Schlagworte

Glücksspiel, Innere Sicherheit, Organisierte Kriminalität, Staatsvertrag, Wirtschaftskriminalität