Antrag (Gesetzentwurf): Zwölftes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes – Einbeziehung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in die Abfuhr von Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbecken und von nicht separiertem Klärschlamm
Gesetz eröffnet am 14.11.2022 und nach 25 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.
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14.11.2022 | Antrag (Gesetzentwurf): Zwölftes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes – Einbeziehung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in die Abfuhr von Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbecken und von nicht separiertem Klärschlamm Die Berliner Wasserbetrieben (BWB) sollen die Möglichkeit haben, auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern sowie den nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zu entsorgen. Die Möglichkeit, dass die Entsorgung durch geeignete Fachbetriebe vorgenommen wird, bleibt dabei erhalten. Änderung § 29e Abs. 2 Urheber: |
01.12.2022 | I. Lesung (Seite 1908) Überweisung an: Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz (federführend) Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Zurückgezogen Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |