Antrag: Wohnen im Eigentum fördern - bezahlbaren Wohnraum schaffen
Antrag eröffnet am 07.11.2022 und nach 26 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
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07.11.2022 | Antrag: Wohnen im Eigentum fördern - bezahlbaren Wohnraum schaffen Umsetzung folgender Maßnahmen: - 30% der von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erstellten Wohnungen dürfen zukünftig zu Marktpreisen an Selbstnutzer verkauft werden - Verzicht auf die Erhebung der Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu einem Kaufpreisanteil von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Mindestnutzungsdauer - Initiative zur Fortsetzung des Baukindergeld-Programms auf Bundesebene und Schaffung eines ergänzenden Landesprogramms „Baukindergeld PLUS“ - Zusätzliche Vergabe von zinsgünstigen, eigenkapitalersetzenden / - ergänzenden Baudarlehen Urheber: |
17.11.2022 | Behandlung im Plenum (Seite 1806) Vertagt |
01.12.2022 | Behandlung im Plenum (Seite 1919) Überweisung an: Hauptausschuss (federführend) Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Zurückgezogen Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
Schlagworte
Kredit, Miete, Sozialstruktur, Wohneigentum, Wohnungsbaugesellschaft, Wohnungspolitik, Wohnungswesen