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Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Inhaftierter Straftäter nutzt die Kommunikationsmittel der „Lichtblick"-Redaktion für weitere Straftaten - welche Konsequenzen zieht die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, auch im Hinblick auf die geplante Internetnutzung durch Strafgefangene?

Debatte eröffnet am 05.10.2022 und am selben Tag abgeschlossen.

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Datum Dokument
05.10.2022 Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Inhaftierter Straftäter nutzt die Kommunikationsmittel der „Lichtblick"-Redaktion für weitere Straftaten - welche Konsequenzen zieht die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, auch im Hinblick auf die geplante Internetnutzung durch Strafgefangene?

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Schlagworte

Informations- und Kommunikationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt, Presse, Printmedien, Straftat, Strafvollzug