Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Inhaftierter Straftäter nutzt die Kommunikationsmittel der „Lichtblick"-Redaktion für weitere Straftaten - welche Konsequenzen zieht die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, auch im Hinblick auf die geplante Internetnutzung durch Strafgefangene?
Debatte eröffnet am 05.10.2022 und am selben Tag abgeschlossen.
Initiatoren
- Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Dokumente
Datum | Dokument |
---|---|
05.10.2022 | Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Inhaftierter Straftäter nutzt die Kommunikationsmittel der „Lichtblick"-Redaktion für weitere Straftaten - welche Konsequenzen zieht die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, auch im Hinblick auf die geplante Internetnutzung durch Strafgefangene? Urheber:
|
Schlagworte
Informations- und Kommunikationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt, Presse, Printmedien, Straftat, Strafvollzug