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Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz bzgl. personeller, finanzieller, organisatorischer Verbindungen, Einflussnahmen und Kontakten russischer Geheimdienste, staatlicher russischer Think Tanks und staatlicher russischer Firmen aus dem Energiesektor zu Berliner Parteien?

Debatte eröffnet am 12.09.2022 und am selben Tag abgeschlossen.

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12.09.2022 Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz bzgl. personeller, finanzieller, organisatorischer Verbindungen, Einflussnahmen und Kontakten russischer Geheimdienste, staatlicher russischer Think Tanks und staatlicher russischer Firmen aus dem Energiesektor zu Berliner Parteien?

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Schlagworte

Energieversorgung, Nachrichtendienst, Osteuropa, Partei, Spionage, Verfassungsschutz