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Antrag: Ukrainisch als prüfungsrelevante Fremdsprache anerkennen

Antrag eröffnet am 15.08.2022 und nach 38 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
15.08.2022 Antrag: Ukrainisch als prüfungsrelevante Fremdsprache anerkennen
Die aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, ihre erlernte Herkunftssprache durch den Nachweis entsprechender Kenntnisse anstelle einer zweiten Fremdsprache als Prüfungsfach zu wählen, einen Schulabschluss zu erlangen und ihren Bildungsweg somit fernab der Heimat fortzusetzen.

Urheber:

08.09.2022 Behandlung im Plenum (Seite 1304)
Überweisung an:
Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
Beratung(en) nicht erfolgt.
11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Zurückgezogen
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

Schlagworte

Allgemeinbildende Schulen, Bildungsabschluss, Osteuropa, Schulrecht, Schüler, Sprache