Antrag: Ukrainisch als prüfungsrelevante Fremdsprache anerkennen
Antrag eröffnet am 15.08.2022 und nach 38 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
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15.08.2022 | Antrag: Ukrainisch als prüfungsrelevante Fremdsprache anerkennen Die aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, ihre erlernte Herkunftssprache durch den Nachweis entsprechender Kenntnisse anstelle einer zweiten Fremdsprache als Prüfungsfach zu wählen, einen Schulabschluss zu erlangen und ihren Bildungsweg somit fernab der Heimat fortzusetzen. Urheber: |
08.09.2022 | Behandlung im Plenum (Seite 1304) Überweisung an: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Zurückgezogen Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
Schlagworte
Allgemeinbildende Schulen, Bildungsabschluss, Osteuropa, Schulrecht, Schüler, Sprache