Schriftliche Anfrage: Inobhutnahme nach den §§ 8a und 42 SGB VIII: Kein Widersprechen
Anfrage eröffnet am 24.06.2022 und nach 3 Wochen am 18.07.2022 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
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24.06.2022 | Schriftliche Anfrage: Inobhutnahme nach den §§ 8a und 42 SGB VIII: Kein Widersprechen Herausnahme aus der Familien z.B. in der Wohnung der Familie, in der Kita oder Schule des Kindes, in bestimmten Milieus (Drogen-, Prostitutions-, Glücksspiel- und Straßenmilieu) usw.. Möglichkeiten des Widerspruchs der Eltern Urheber: |
18.07.2022 | Antwort Urheber:
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Schlagworte
Familienrecht, Jugendamt, Jugendliche, Jugendschutz, Kinder, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz