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Schriftliche Anfrage: Inobhutnahme nach den §§ 8a und 42 SGB VIII: Kein Widersprechen

Anfrage eröffnet am 24.06.2022 und nach 3 Wochen am 18.07.2022 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
24.06.2022 Schriftliche Anfrage: Inobhutnahme nach den §§ 8a und 42 SGB VIII: Kein Widersprechen
Herausnahme aus der Familien z.B. in der Wohnung der Familie, in der Kita oder Schule des Kindes, in bestimmten Milieus (Drogen-, Prostitutions-, Glücksspiel- und Straßenmilieu) usw.. Möglichkeiten des Widerspruchs der Eltern

Urheber:

18.07.2022 Antwort

Urheber:

  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Schlagworte

Familienrecht, Jugendamt, Jugendliche, Jugendschutz, Kinder, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz