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Schriftliche Anfrage: Rauchwarnmelder bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen – werden die Kosten nun erstattet?

Anfrage eröffnet am 21.06.2022 und nach 2 Wochen am 07.07.2022 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
21.06.2022 Schriftliche Anfrage: Rauchwarnmelder bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen – werden die Kosten nun erstattet?

Urheber:

07.07.2022 Antwort

Urheber:

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Schlagworte

Brandschutz, Kosten, Wohnungsbaugesellschaft, Wohnungswesen