Erste Verordnung zur Änderung der Schiedsstellenverordnung SGB IX
Debatte eröffnet am 28.06.2022 und seit 497 Tagen fortlaufend.
Dokumente
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28.06.2022 | Erste Verordnung zur Änderung der Schiedsstellenverordnung SGB IX Vereinfachung und Beschleunigung des Schiedsstellenverfahrens. Zu diesem Zweck wird die Zulässigkeit der elektronischen Kommunikation erweitert und die Gebührenfreiheit bei rechtzeitiger Antragsrücknahme eingeführt. Zudem wird eine klarstellende Regelung zum Ruhen des Verfahrens eingefügt. |
28.06.2022 | Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 490) |
08.09.2022 | Behandlung im Plenum (Seite 1301) |
austehend | Ausschussberatung Urheber:
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