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Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)

Gesetz eröffnet am 17.05.2022 und seit 539 Tagen fortlaufend.

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Datum Dokument
17.05.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)
Ziel der Gesetzesänderung ist es, für die Polizei Berlin eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss zu schaffen. Als finaler Rettungsschuss wird der gezielt tödliche Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe eine gegenwärtige Gefahr (Lebensgefahr oder Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit) von Dritten abzuwenden, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind (Ultima Ratio).
Änderung § 7, § 9 Abs. 2 (der bisherige Abs. 2 Satz 2 wird zu Satz 3)

Urheber:

09.06.2022 Behandlung im Plenum (Seite 1029)
Vertagt
08.09.2022 I. Lesung (Seite 1282)
Überweisung an:
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
Beratung(en) nicht erfolgt.
08.02.2023 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
11.05.2023 I. Lesung (Seite 2541)
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (federführend)
austehend Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz

Schlagworte

Polizei, Polizeieinsatz, Verwaltungsvollstreckung