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Antrag (Gesetzentwurf): Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin - Richteranklage
(Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin)

Gesetz eröffnet am 25.04.2022 und nach 54 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
25.04.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin - Richteranklage
(Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin)

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch in Berlin die so genannte Richteranklage zu ermöglichen.
Einfügung Art. 83

Urheber:

05.05.2022 I. Lesung (Seite 824)
19.10.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Zurückgezogen
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

Schlagworte

Gerichtsverfahren, Länder der Bundesrepublik Deutschland, Richter, Staatsaufbau, Verfassung