Antrag (Gesetzentwurf): Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin - Richteranklage
(Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin)
Gesetz eröffnet am 25.04.2022 und nach 54 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
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25.04.2022 | Antrag (Gesetzentwurf): Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin - Richteranklage (Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin) Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch in Berlin die so genannte Richteranklage zu ermöglichen. Einfügung Art. 83 Urheber: |
05.05.2022 | I. Lesung (Seite 824) |
19.10.2022 | Ausschussberatung Urheber:
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11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Zurückgezogen Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
Schlagworte
Gerichtsverfahren, Länder der Bundesrepublik Deutschland, Richter, Staatsaufbau, Verfassung