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Antrag (Gesetzentwurf): Die „öffentliche Ordnung” gehört wieder in das Versammlungsrecht! - Gesetz zur Änderung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin
(Gesetz zur Änderung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin)

Gesetz eröffnet am 25.04.2022 und nach 54 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.

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Datum Dokument
25.04.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Die „öffentliche Ordnung” gehört wieder in das Versammlungsrecht! - Gesetz zur Änderung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin
(Gesetz zur Änderung des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin)

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, der informationellen Selbstbestimmung, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit sowie die entsprechenden Grundrechte des Grundgesetzes werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Änderung § 3 Abs. 2 Nr. 2; § 10 Abs. 1; § 14 Abs. 1 u. 4; § 16 Abs. 1 u. 2; § 17 Abs. 1 Satz 1; § 18 Abs. 1 u. 3;

Urheber:

05.05.2022 I. Lesung (Seiten 811-821)
Zusammen beraten mit: Drucksache19/0313
Überweisung an:
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Beratung(en) nicht erfolgt.

Redner:

11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Zurückgezogen
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

Schlagworte

Demonstration, Ordnungsrecht, Polizei, Verfassung, Versammlung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung