Antrag (Gesetzentwurf): Bodycams zum Schutz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Dritten nicht befristet, sondern dauerhaft! Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
(Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes)
Gesetz eröffnet am 06.04.2022 und nach 57 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.
Initiatoren
Dokumente
Datum | Dokument |
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06.04.2022 | Antrag (Gesetzentwurf): Bodycams zum Schutz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Dritten nicht befristet, sondern dauerhaft! Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes) Einsatz von Körperkameras Aufhebung § 24c Abs. 7, Art. 5 Urheber: |
05.05.2022 | I. Lesung (Seite 824) Überweisung an: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung Beratung(en) nicht erfolgt. |
11.05.2023 | Behandlung im Plenum (Seite 2480) Zurückgezogen Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 |
Schlagworte
Feuerwehr, Innere Sicherheit, Polizeiausrüstung, Rettungswesen, Videoüberwachung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung