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Antrag (Gesetzentwurf): Bodycams zum Schutz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Dritten nicht befristet, sondern dauerhaft! Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
(Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes)

Gesetz eröffnet am 06.04.2022 und nach 57 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
06.04.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Bodycams zum Schutz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Dritten nicht befristet, sondern dauerhaft! Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
(Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes)

Einsatz von Körperkameras
Aufhebung § 24c Abs. 7, Art. 5

Urheber:

05.05.2022 I. Lesung (Seite 824)
Überweisung an:
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Beratung(en) nicht erfolgt.
11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Zurückgezogen
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

Schlagworte

Feuerwehr, Innere Sicherheit, Polizeiausrüstung, Rettungswesen, Videoüberwachung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung