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Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Das ITDZ als zentraler IT-Dienstleister für die Verwaltung und die Stadt

Debatte eröffnet am 09.03.2022 und am selben Tag abgeschlossen.

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Datum Dokument
09.03.2022 Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO: Das ITDZ als zentraler IT-Dienstleister für die Verwaltung und die Stadt
Anhörung
Teilweise nichtöffentlich

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Schlagworte

E-Government, ITDZ Berlin, Informations- und Kommunikationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Öffentliche Verwaltung