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Antrag: Privat vor Staat – Eine Überwachungsgesamtrechnung für Berlin

Antrag eröffnet am 15.03.2022 und nach 35 Wochen am 16.11.2022 abgeschlossen.

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Datum Dokument
15.03.2022 Antrag: Privat vor Staat – Eine Überwachungsgesamtrechnung für Berlin
1. Identifizierung einzubeziehender Zugriffsrechte auf private Datensammlungen als Ausgangspunkt zur Erstellung einer Datengrundlage;
2. Analyse, auf Basis welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Bedingungen Sicherheitsbehörden diese Zugriffsrechte gewährt werden;
3. Ermittlung der absoluten Zugriffszahlen für jeden ausgewählten Sachverhalt;
4. Gewichtung der Zugriffsrechte auf Grundlage der verfassungsrechtlichen, vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien. Hieraus ist ein spezifischer Intensitätswert für jeden Zugriffspfad zu errechnen;
5. Errechnung einzelner Indexwerte für die spezifischen Überwachungsszenarien. Diese Formel soll die Anzahl der Zugriffe mit dem jeweiligen Intensitätswert berücksichtigen;
6. Die Überwachungsindizes für einzelne Zugriffsrechte aggregieren, um die Überwachungslast von spezifischen Überwachungssachverhalten nach Region und weiteren Faktoren zu errechnen. Diese Berechnungsschritte ermöglichen eine transparente Darstellung der Zusammensetzung der

Urheber:

24.03.2022 Behandlung im Plenum (Seite 637)
Vertagt
07.04.2022 Behandlung im Plenum (Seiten 704-711)
Überweisung an:
Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz (federführend)
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Beratung(en) nicht erfolgt.

Redner:

16.11.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung

Schlagworte

Auskunfterteilung, Datenschutz, Datenverarbeitung, Gerichtsentscheidung, Informationsgesellschaft, Medien, Informationspolitik, Informationssicherheit, Personenbezogene Daten