Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie im Schuljahr 2021/2022
Gesetz eröffnet am 01.03.2022 und nach 4 Wochen am 31.03.2022 abgeschlossen.
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01.03.2022 | Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 (Seiten 1-34) Anpassung des Schulgesetzes. So ist vorgesehen, Schülerinnen und Schülern in der Qualifikationsphase ein zusätzliches Wiederholungs- und Rücktrittsrecht einzuräumen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die berufliche Bildungsgänge besuchen, sollen ebenfalls entsprechende Regelungen geschaffen werden. Die Gültigkeit dieser Regelungen ist begrenzt auf dieses Schuljahr. Änderung § 129a (die Abs. 1 bis 9 werden durch die Abs. 1 bis 4 ersetzt) Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie |
10.03.2022 | I. Lesung (Seite 519) |
17.03.2022 | Ausschussberatung Urheber:
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17.03.2022 | Beschlussempfehlung Urheber:
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24.03.2022 | II. Lesung (Seite 624) Angenommen |
31.03.2022 | Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 154-155) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 und 2 tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft. |