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Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie im Schuljahr 2021/2022

Gesetz eröffnet am 01.03.2022 und nach 4 Wochen am 31.03.2022 abgeschlossen.

Dokumente

Datum Dokument
01.03.2022 Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 (Seiten 1-34)
Anpassung des Schulgesetzes. So ist vorgesehen, Schülerinnen und Schülern in der Qualifikationsphase ein zusätzliches Wiederholungs- und Rücktrittsrecht einzuräumen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die berufliche Bildungsgänge besuchen, sollen ebenfalls entsprechende Regelungen geschaffen werden. Die Gültigkeit dieser Regelungen ist begrenzt auf dieses Schuljahr.
Änderung § 129a (die Abs. 1 bis 9 werden durch die Abs. 1 bis 4 ersetzt)
Vorabüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
10.03.2022 I. Lesung (Seite 519)
17.03.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
17.03.2022 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
24.03.2022 II. Lesung (Seite 624)
Angenommen
31.03.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 154-155)
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 und 2 tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft.

Schlagworte

COVID-19, Epidemie, Schulen, Schulrecht