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Antrag (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand

Gesetz eröffnet am 14.02.2022 und nach 64 Wochen am 11.05.2023 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
14.02.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand
Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Beamte im Ruhestand von 325 Euro auf 525 Euro
Änderung § 53 Abs. 2 Nr. 3

Urheber:

24.02.2022 I. Lesung (Seite 425)
Überweisnugn an:
Hauptausschuss
Beratung nicht erfolgt.
11.05.2023 Behandlung im Plenum (Seite 2480)
Zurückgezogen
Folge der Neukonstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 19. Wahlperiode nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023

Schlagworte

Beamtenrecht, Beamtenversorgung, Öffentlicher Dienst