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Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

Gesetz eröffnet am 08.02.2022 und nach 13 Wochen am 12.05.2022 abgeschlossen.

Dokumente

Datum Dokument
08.02.2022 Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Erstellung und Anerkennung des Mietspiegels wird ausdrücklich Aufgabe der Hauptverwaltung.
Anfügung Nr. 9 der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 1

24.02.2022 I. Lesung (Seite 424)
25.04.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
25.04.2022 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
05.05.2022 II. Lesung (Seite 823)
Angenommen
12.05.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 191)

Schlagworte

Vergleichsmiete, Wohnungswesen, Zuständigkeit (Verwaltung), Öffentliche Verwaltung