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Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes
(Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (Bezirksverordnetenentschädigungsgesetz))
(Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)

Gesetz eröffnet am 08.02.2022 und nach 4 Wochen am 10.03.2022 abgeschlossen.

Initiatoren

Dokumente

Datum Dokument
08.02.2022 Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes
(Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (Bezirksverordnetenentschädigungsgesetz))
(Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)

Erhöhung der Kostenerstattung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von "4.227 Euro“ auf „6.930 Euro“ und die Möglichkeit der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von drei auf vier.
Änderung § 8a Abs. 4 Satz 1 u. 2

Urheber:

10.02.2022 I. Lesung (Seite 343)
16.02.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Hauptausschuss
16.02.2022 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Hauptausschuss
24.02.2022 II. Lesung (Seite 424)
Angenommen
10.03.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 108)

Schlagworte

Abgeordnete, Abgeordneter, Bezirksverordnetenversammlung, Entschädigung, Landesregierung, Tarifvertrag