Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin
Gesetz eröffnet am 21.12.2021 und nach 13 Wochen am 24.03.2022 abgeschlossen.
Initiatoren
Redner
- Karsten Woldeit (AfD)
- Florian Dörstelmann (SPD)
- Alexander Herrmann (CDU)
- Dr. Petra Vandrey (Grüne)
- Holger Krestel (FDP)
- Sebastian Schlüsselburg (Die Linke)
Dokumente
Datum | Dokument |
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21.12.2021 | Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin Änderung der Beweiserhebung: Die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen soll im Untersuchungsausschuss möglichst einvernehmlich festgelegt werden. Bei Widerspruch eines Fünftels der Mitglieder des Untersuchungsausschusses gelten die Vorschriften der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Reihenfolge der Reden entsprechend. Einfügung § 16 Abs. 4 der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5 Urheber: |
13.01.2022 | I. Lesung (Seite 186) |
23.02.2022 | Ausschussberatung Urheber:
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23.02.2022 | Beschlussempfehlung Urheber:
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24.03.2022 | II. Lesung (Seiten 619-624) Abgelehnt Redner: |
Schlagworte
Abgeordnetenhaus von Berlin, Landesparlament, Parlament, Parlamentarische Kontrolle, Untersuchungsausschuss