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Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin

Gesetz eröffnet am 21.12.2021 und nach 13 Wochen am 24.03.2022 abgeschlossen.

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Datum Dokument
21.12.2021 Antrag (Gesetzentwurf): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin
Änderung der Beweiserhebung: Die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen soll im Untersuchungsausschuss möglichst einvernehmlich festgelegt werden. Bei Widerspruch eines Fünftels der Mitglieder des Untersuchungsausschusses gelten die Vorschriften der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Reihenfolge der Reden entsprechend.
Einfügung § 16 Abs. 4
der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5

Urheber:

13.01.2022 I. Lesung (Seite 186)
23.02.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
23.02.2022 Beschlussempfehlung

Urheber:

  • Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung
24.03.2022 II. Lesung (Seiten 619-624)
Abgelehnt

Redner:

Schlagworte

Abgeordnetenhaus von Berlin, Landesparlament, Parlament, Parlamentarische Kontrolle, Untersuchungsausschuss