Vorlage zur Kenntnisnahme: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs
Eröffnet am 23.11.2021 und am selben Tag abgeschlossen.
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23.11.2021 | Vorlage zur Kenntnisnahme: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs Damit die Städte und Gemeinden zu ihrer bisherigen Vorkaufsrechtspraxis zurückkehren können, ist eine Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs nötig, die deutlich macht, dass es in den Erhaltungsgebieten auf zukünftige Nutzungen des Grundstücks ankommt. |
Schlagworte
Baugesetzbuch, Bauwesen, Bundesrat, Bundesrecht, Vorkaufsrecht