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Verordnung zur Bestimmung des Landes Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a des Baugesetzbuchs (Angespannter-Wohnungsmarkt-Verordnung– AWohnV)

Debatte eröffnet am 16.11.2021 und nach 29 Wochen am 13.06.2022 abgeschlossen.

Dokumente

Datum Dokument
16.11.2021 Verordnung zur Bestimmung des Landes Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a des Baugesetzbuchs (Angespannter-Wohnungsmarkt-Verordnung– AWohnV)
16.11.2021 Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 1283)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
21.12.2021 Behandlung im Plenum (Seite 114)
An den künftig für Wohnen zuständigen Ausschuss
13.06.2022 Ausschussberatung

Urheber:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Schlagworte

Vorkaufsrecht, Wohnungsbau, Wohnungsmarkt, Wohnungswesen