Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
(Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB)
Debatte eröffnet am 21.09.2021 und nach 37 Wochen am 13.06.2022 abgeschlossen.
Dokumente
Datum | Dokument |
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21.09.2021 | Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) |
21.09.2021 | Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 1175-1180) Gleichzeitig tritt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB vom 3. August 2021 (GVBl. S. 932) außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. |
18.11.2021 | Behandlung im Plenum (Seite 83) An den künftig für Wohnen zuständigen Ausschuss |
13.06.2022 | Ausschussberatung Urheber:
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